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Kabeldurchführungen |
| Durchbrüche mit Kabelinstallationen in brandabschnittsbildenden Wänden und Decken müssen brandbeständig S90 abgeschottet werden. Kabeltrassen oder Installationsträger dürfen nicht durch die Abschottung hindurchgeführt werden. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Systeme angeboten und verbaut werden. Rahmenschottung im Modulsystem, brandbeständig S90, rauchgas- und druckdicht, bestehend aus Einbaurahmen, Hutprofil 90mm, in angegebener Höhe und Breite, feuerverzinkt mit Schalungskernen aus Styropor bis einer Wandstärke von 300mm. Brandabschottung nach ÖNORM B3836 bzw. DIN 4109/9 |